Köln – Das Deutsche Derby 2016 auf der Hamburger Galopprennbahn hat weiterhin ein juristisches Nachspiel. Das Obere Renngericht des Galopper-Dachverbandes hob ein Urteil des Renngerichtes vom Oktober letzten Jahres auf und verwies an das Renngericht zur erneuten Verhandlung zurück.
Der Jockey des Erstplatzierten Isfahan und der Reiter des Zweiten Savoir Vivre hatten die Peitsche zu oft eingesetzt, was das Team des Drittplatzierten Dschingis Secret zu einem Protest mit dem Ziel einer Disqualifikation veranlasst hatte. Die bisherige Verbandsgerichtsbarkeit hatte sich dem Urteil der Hamburger Rennleitung angeschlossen, keine Disqualifikation auszusprechen.
Das Obere Renngericht hat nun die Statuten der Rennordnung dahingehend ausgelegt, dass eine Disqualifikation bei übertriebenem Einsatz der Peitsche sehr wohl zu erfolgen habe. Als übertrieben gilt ein Einsatz denn, wenn die Peitsche mehr als fünfmal eingesetzt wird. Mit einer endgültigen Entscheidung wird in einigen Wochen gerechnet.
(dpa)