Berlin – Aus der Pflegestufe wird 2017 der Pflegegrad. Betroffene bekommen in diesen Tagen einen Brief, in dem der neue Pflegegrad steht.
Wer so einen Überleitungsbescheid erhalten hat, sollte nachsehen, ob alles stimmt. Dazu rät der
Sozialverband VdK Deutschland. Es könne sein, dass der falsche Pflegegrad aufgeführt ist oder die Höhe des Pflegegeldes nicht korrekt ist. Dann sollte der Betroffene Widerspruch einlegen.
Wenn keine andere Frist im Schreiben vermerkt ist, hat er dafür ein Jahr Zeit. Die Pflegeversicherung muss auch rückwirkend nicht erbrachte Leistungen zahlen, betont der Sozialverband.
(dpa/tmn)