Köln (dpa/tmn) – Wenn der Koffer mit mehreren Tagen Verspätung am Urlaubsort ankommt, darf sich ein Pauschalreisender vor Ort Kleidung und Hygieneartikel als Ersatz kaufen – die Kosten kann er später beim Veranstalter geltend machen. Doch wie teuer dürfen die Einkäufe sein?
Der Höhe sind enge Grenzen gesetzt, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 142 C 392/14), über das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte der Koffer der Klägerin das Hotel erst mit vier Tagen Verspätung erreicht. Die Reisende selbst war auch erst einen Tag später als geplant angekommen. Der Veranstalter zahlte 128 Euro wegen der Ankunftsverspätung, 26 Euro wegen der Verspätung des Koffers, 45 Euro wegen Baulärm – und 150 Euro für Ersatzeinkäufe. Der Klägerin reichte das nicht: Sie hatte vor Ort Kleidung im Wert von 464,74 Euro gekauft, unter anderem Schuhe für 89,90 Euro. Und sie klagte vor Gericht auf mehr Entschädigung.
Das Gericht sprach der Frau zwar etwas mehr Geld wegen des fehlenden Koffers zu, nämlich insgesamt 57,42 Euro. Auch rechtfertige der Baulärm am Pool eine Preisminderung von 20 Prozent und somit eine Erstattung von weiteren 178,60 Euro. Doch mehr Geld für ihre Ersatzkäufe bekam die Klägerin nicht zugesprochen. Denn es sei nicht erwiesen, dass es sich um «Notkäufe» handelte, zumal der Frau ihre andere Kleidung nach Eintreffen des Koffers wieder zur Verfügung stand.
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(dpa)