Stromanbieter wechseln: Kurze Laufzeit vereinbaren

Kiel – Kündigen Stromanbieter aufgrund der steigenden Ökostrom-Umlage und Netzentgelte eine Preiserhöhung an, haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können also ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen, ohne dass sie dabei eine Frist einhalten müssen.

Im kommenden Jahr verlangen einige Netzbetreiber höhere Netzentgelte. Dies wird sich auch auf Endverbraucher auswirken, informiert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Wer seinen Stromanbieter wechselt, kann mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Die Verbraucherschützer raten, keine Vorauszahloptionen abzuschließen. Verbraucher sollten außerdem eine kurze Vertragslaufzeit von höchstens einem Jahr vereinbaren. Auch sei eine kurze
Kündigungsfrist von etwa einem Monat empfehlenswert.


(dpa/tmn)

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