Die Bezahlung einer Haushaltshilfe kann in bestimmten Fällen von den Sozialhilfeeinrichtungen übernommen werden. Die Haushaltshilfe führt Tätigkeiten aus, die zum Führen eines Haushalts nötig sind. Dazu zählen im Einzelnen das Zubereiten von Mahlzeiten, die Kinderbetreuung, die Kleiderpflege sowie die Wohnungsreinigung.
Finanzierung einer Haushaltshilfe
Wird etwa ein Heimwerker benötigt, um anfallende Reparaturen auszuführen, kann dies im Rahmen einer Haushaltshilfe erfolgen. Eine Haushaltshilfe kann von den Sozialhilfeträgern die verschiedensten Arbeiten ausführen. Eine eher seltene Möglichkeit ist es, dass die Krankenkasse eine Haushaltshilfe stellt. Dabei kann es sich sowohl um eine Angestellte der Krankenkasse, oder auch um einen Mitarbeiter einer anderen Institution handeln, mit denen die entsprechende Krankenkasse Verträge abgeschlossen hat. Im individuellen Fall werden die entstehenden Kosten für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe in einem bestimmten Umfang erstattet. Für Verwandte werden in der Regel keine Kosten erstattet. Es kann jedoch eventuell bei einem Verdienstausfall des Partners eine Kostenerstattung stattfinden. Eine Satzung der Krankenkasse legt die Erstattungen fest.
Die Voraussetzungen
Die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe kann wegen einer vorausgegangenen Krankenhausbehandlung, oder auch aufgrund medizinischer Vorsorgeleistungen bestehen. Auch wenn eine medizinische Rehabilitationsbehandlung ansteht oder wenn eine Mutter-Kind-Kur angetreten werden muss, kann ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe bestehen, wenn der Haushalt sonst nicht weitergeführt werden kann. Ein weiterer Grund für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe kann sein, wenn die Mitaufnahme der Mutter bei einer Krankenhausbehandlung eines Kindes notwendig ist. Eine Grundvoraussetzung ist in diesem Fall, dass ein weiteres Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und keine andere Person den Haushalt weiterführen kann. Wenn Kinder älter sind, aber behindert oder sonst auf Hilfe angewiesen sind, können Ausnahmen zulässig sein.
Hilfe in der Schwangerschaft
Die Leistung für eine Haushaltshilfe wird auch dann gewährt, wenn eine Weiterführung des Haushalts bei Schwangerschaft und Entbindung nicht gewährleistet ist. In diesen Fällen besagt ein Gesetz, dass für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe keine weiteren Kinder im Haushalt vorhanden sein müssen. Das Gesetz besagt lediglich, dass die Frau einen Haushalt selbst geführt hat. Eine Haushaltshilfe wird dann sowohl bei einer Hausgeburt als auch bei der stationären Entbindung gewährt.
Unterstützung im Pflegefall
In der Pflegeversicherung wird eine Haushaltshilfe als so genannte hauswirtschaftliche Versorgung bezeichnet. Der Anspruch ist in diesen Fällen abhängig von einer Pflegestufe. Die Arbeiten einer Haushaltskraft umfassen das Einkaufen, das Reinigen der Wohnung, das Zubereiten der Mahlzeiten sowie auch das Waschen der Wäsche und das Beheizen der Wohnung. Die Hilfeleistung wird in den meisten Fällen von Pflegediensteinrichtungen im Rahmen von ambulanter Tätigkeit erbracht. Die Bezahlung richtet sich nach abgeschlossenen Vereinbarungen zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten.
Haushaltshilfe für Senioren
Ältere Menschen stehen irgendwann vor der Frage, ob sie in ein Altenheim umziehen müssen, weil die Haushaltsführung nicht mehr bewältigt werden kann. Zahlreiche Einrichtungen mit geschulten Mitarbeitern sind derzeit auf dem Markt vorhanden, damit Senioren bei der täglichen Hausarbeit unterstützt werden können. Die Haushaltshilfe kümmert sich um alle Arbeiten in der Wohnung, bis hin zur liebevollen Betreuung der älteren Menschen. Eine Haushaltshilfe sorgt mit Verständnis und tatkräftiger Unterstützung dafür, dass die Senioren sich in ihrer gewohnten Umgebung aufhalten können und dabei nicht allein gelassen werden. Hierzu ist lediglich das Vorhandensein eines geeigneten Schlafplatzes nötig.
Foto: Tatyana Gladskih