Pedelecs erfreuen sich großer Beliebtheit. Allerdings gibt es bis heute einige offene Fragen. Welcher Fahrzeugklasse gehören Pedelecs eigentlich an? Zahlt die Versicherung bei einem Unfall? Und sollte es eine Helmpflicht für Pedelecfahrer geben?
Was passiert bei Diebstahl oder Unfällen?
Es stellt sich auch heute noch die Frage, ob ein Fahrrad mit einer elektrischen Tretunterstützung auch über die Privathaftpflicht versichert ist, wenn es gestohlen wird. Laut ADAC ist dies immer noch unklar. Der Grund liegt auf der Hand: Es ist nicht ganz eindeutig, ob Pedelecs als Fahrräder angesehen werden sollten oder nicht. Das heißt, jeder der mit dem Pedelec zurzeit einen Unfall hat, läuft Gefahr, dass er von seiner Versicherung im Stich gelassen wird und auf dem Schaden sitzen bleibt. Bei einem Unfall mit Personenschaden kann dies bedeuten, dass hier Kosten im siebenstelligen Bereich auf einen zukommen.
Fahrrad oder nicht?
Die Einordnung eines Pedelecs ist nicht ganz unproblematisch. Denn nicht jedes Pedelec gilt als Fahrrad – nur solche, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Der Betrieb von leistungsstärkeren Pedelecs ist nur mit einem gültigen Mofa-Führerschein erlaubt. Für ein Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist sogar ein Führerschein der Klasse M erforderlich. Solche Pedelecs werden zu den Kleinkrafträdern und nicht zu den Fahrrädern gezählt. Aus diesem Grund ist ein Helm Pflicht. Für Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h besteht bis heute keine Helmpflicht. Doch die Politiker drängen derzeit darauf, dass auch für andere Pedelec-Arten eine Helmpflicht gilt. So oder so sollte man einen Helm tragen – der eigenen Sicherheit zuliebe.
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